Ermittlungen bei offenen Forderungen

InsolvenzbetrugImmer wieder kommt es vor, dass offene Forderungen von Unternehmen oder Privatpersonen nicht beglichen werden. Manchmal ist der Schuldner vorübergehend zahlungsunfähig oder muss eine Insolvenz anmelden. Dann kann auch die GSG Detektei nicht besonders viel ausrichten. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen der Schuldner lediglich vorgibt, dass er mittellos ist. Bei größeren Forderungen ist es dann auch durchaus sinnvoll, eine Ermittlung in diesem Zusammenhang zu beauftragen. Denn ein Privatermittler kann dann herausfinden, ob hier möglicherweise doch noch Vermögen ist, auf das Zugegriffen werden kann. Arbeitet der Schuldner beispielsweise in der Firma einer Bekannten oder Verwandten? Oder hat er möglicherweise eine weitere Person eingesetzt, um seine Geschäfte auf dem Papier zu führen? Solche und weitere Dinge können Privatermittler aufdecken. Dann natürlich mit dem Ziel, dass Ihre offene Forderung auch tatsächlich zeitnah beglichen werden kann.

Wie genau läuft eine Ermittlung bei offenen Forderungen ab?

Ermittlung bei InsolvenzbetrugWenn es um eine Ermittlung wegen einer offenen Forderung geht, dann spielt häufig nicht nur der finanzielle Aspekt eine Rolle. Oft sind es ehemalige Geschäftspartner, geschiedene Ehepartner oder Personen aus dem Freundeskreis, gegen die solche Forderungen bestehen. Und dann geht es häufig nicht nur um den finanziellen Aspekt. Deshalb ist es dann auch für die Gläubiger von großer Bedeutung, dass die Summe auch tatsächlich bezahlt wird. Und mit einer umfangreichen Ermittlung lässt sich dann eben herausfinden, auf welche Vermögenswerte bei dem jeweiligen Schuldner zugegriffen werden kann.